- Eilverfahren
- Schiedsverfahren
- Unterlassungsklagen
- Vollstreckungsverfahren (zum Beispiel Beschlagnahmen).
Prozessführung, eine unentbehrliche Expertise
Tilia Law betrachtet die Prozessführung nicht als eine separate Praxis, sondern als eine Fachkenntnis, über die jeder Rechtsanwalt verfügen muss. Erfahrung, sowohl in Sachen Beratung, als auch in Sachen Prozessführung, führt unweigerlich zu einem Mehrwert in allen Tätigkeitsgebieten.
Unsere Expertise in der Prozessführung bereichert unsere Beratertätigkeit und umgekehrt.
Die Entscheidung ein Verfahren zu führen, sei es als Antragsteller oder als Beklagter, impliziert immer eine objektive Analyse der Erfolgsaussichten der entwickelten Argumentation sowie eine Kosten- Nutzen-Analyse. Gegebenenfalls raten wir daher auch an, einen Rechtsstreit durch einen Vergleich oder ein Vermittlungsverfahren zu beenden.