Allgemeine Geschäftsbedingungen Tilia Law

  • Tilia Law (im Folgenden „Tilia Law“ genannt) ist eine offene Handelsgesellschaft (OHG), deren Zweck die Ausübung der Anwaltschaft ist.

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf jeden Auftrag anwendbar, der Tilia Law, den Gesellschaftern und/oder den Mitarbeitern und Praktikanten von Tilia Law erteilt wird.

  • Alle Aufträge gelten als ausschließlich von Tilia Law angenommen und durchgeführt, auch dann, wenn es die ausdrückliche oder stillschweigende Absicht ist (war), dass ein Auftrag von einem bestimmten Anwalt durchgeführt wird.

  • Die Berufshaftpflicht von Tilia Law, ihren Gesellschaftern, Rechtsanwälten, Mitarbeitern, Praktikanten und ihrem Personal ist bei Amlin Insurance SE (Nr. 2943), bei Zurich Insurance PLC, und bei HDI Global Specialty SE versichert. Die Haftung ist entsprechend den Bedingungen, innerhalb ihrer Anwendungsbereiche und einschließlich der Ausschlüsse und Begrenzungen, die in den abgeschlossenen Versicherungspolicen vorgesehen sind, begrenzt. Dieseabgeschlossenen Versicherungspolicen werden dem Mandanten auf einfache Anfrage zur Verfügung gestellt. Sollte aus irgendeinem Grund unter diesen Policen keine Auszahlung erfolgen, so ist die Haftung von Tilia Law, ihren Gesellschaftern, Rechtsanwälten, Mitarbeitern, Praktikanten und ihrem Personal auf den Betrag der von dem Mandanten gezahlten Honorare für die durch Tilia Law geleisteten Leistungen, die der Haftpflicht zu Grunde liegen, begrenzt. Um zulässig zu sein, muss jede Schadensersatzforderung aufgrund der Berufshaftpflicht von Tilia Law spätestens innerhalb von 12 Monaten nach der Handlung von Tilia Law, die dem Schaden direkt oder indirekt zugrunde liegt und wofür Tilia Law rechtens haftbar ist, eingeleitet sein.

  • Von Tilia Law zu engagierende Dritte werden so viel wie möglich in Rücksprache mit dem Mandanten und unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt ausgewählt. Tilia Law übernimmt keine Haftung für Fehler dieser Dritten.

  • Die Aufträge werden ausschließlich für den Mandanten durchgeführt. Dritte können aus dem Inhalt der durchgeführten Tätigkeiten keine Rechte herleiten.

  • Das Gesetz vom 17. September 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verpflichtet Anwälte ihre Mandanten (natürliche und juristische Personen) vorhergehend zu identifizieren, falls bestimmte Aufträge ausgeführt werden müssen. Diese gesetzliche Verpflichtung führt dazu, dass unsere Rechtsanwälte diese Mandanten identifizieren müssen, indem sie eine Anzahl Begründungsunterlagen bezüglich der Identität anfragen und bewahren. Dieselbe Identifizierungsverpflichtung gilt auch gegenüber denjenigen, die im Namen des Mandanten Aufträge an die Rechtsanwälte erteilen, wie Verwalter von Gesellschaften, Direktoren des juristischen Dienstes, ein CEO usw. Wenn die verlangten Informationen durch den Mandanten nicht übermittelt werden, so kann der Rechtsanwalt die Akte des Mandanten nicht (weiter) bearbeiten. Während der gesamten Dauer der Beziehung zwischen Tilia Law und dem Mandanten können ergänzende oder aktualisierte Informationen angefragt werden. Die Informationen, die im Rahmen dieser Gesetzgebung übermittelt werden, sind personenbezogene Daten, die auch durch das Berufsgeheimnis des Rechtsanwalts geschützt sind. Alle personenbezogenen Daten der Mandanten werden gemäß der anwendbaren Regeln in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten verarbeitet. Personenbezogene Daten werden niemals an Dritte übermittelt, es sei denn Tilia Law ist hierzu gesetzlich verpflichtet.

  • Die vom Mandanten geschuldeten Honorare werden anhand der Anzahl der geleisteten Stunden berechnet, multipliziert mit dem Stundensatz, der für den Anwalt von Tilia Law gilt, der die Leistungen erbracht hat, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Honorare werden um eine Entschädigungspauschale von 5 % erhöht (für allgemeine Kosten wie Sekretariat, Kopien, Telekommunikation und Post). Andere Kosten, die speziell im Rahmen der Akte des Mandanten entstanden sind (wie Reisekosten, Kanzleigebühren, Honorare für engagierte Dritte wie Anwälte, Gerichtsvollzieher, Notare, Übersetzer usw.) werden dem Mandanten zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Auf unsere Honorare wird MwSt. in Höhe von 21 % erhoben.

  • Rechnungen von Tilia Law sind innerhalb von 14 Tagen nach Eingang zahlbar. Das Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr ist anwendbar. Tilia Law akzeptiert keine Zahlung in Form von Bargeld.

  • Auf das Rechtsverhältnis zwischen Tilia Law und dem Mandanten ist belgisches Recht anwendbar. Jede Streitfrage zwischen Tilia Law und dem Mandanten muss zuerst dem Präsidenten der niederländischen Anwaltskammer in Brüssel vorgelegt werden. Falls der Mandant ein Verbraucher ist, kann er auch eine Klage beim Ombudsdienst Verbraucherstreitsachen Rechtsanwaltschaft einreichen (mehr Informationen diesbezüglich finden Sie auf der folgenden Internetseite www.ligeca.be). Falls beim Präsidenten oder beim Ombudsdienst keine Lösung erreicht werden kann, sind die niederländischsprachigen Gerichte im Bezirk Brüssel der alleinige Gerichtsstand.